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Fördermittel der KVBB – Feiern wir voll!

Unterstützung für Studierende und Ärzt*innen, um in Brandenburg Fuß zu fassen

Du wollest schon immer Landluft schnuppern und gleichzeitig von einer großzügigen Finanzspritze profitieren? Dann bist Du bei uns genau richtig. Als Antwort auf den steigenden Mangel an Ärzt*innen in ländlichen Regionen bieten die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und das Land Brandenburg zahlreiche Förderungen.

Egal, ob Studierende, Ärzt*innen in Weiterbildung, oder niedergelassene Ärzt*innen – die Fördermöglichkeiten der KVBB sind vielfältig und bieten für jede Phase des medizinischen Werdegangs Unterstützung. Besonders jungen Studierenden stehen mit Abschluss des Abiturs viele Türen offen. Immer mehr entscheiden sich aus ihrem Heimatort wegzuziehen und woanders Fuß zu fassen.

Bei der Entscheidung für eine neue Wahlheimat tun sich viele nicht leicht und schrecken zunächst vor dem Land zurück. Dabei hat die ländliche Region Brandenburgs so viel zu bieten. Ob beim Spaziergang durch den Naturpark oder der Kanutour durch den Spreewald – in Brandenburg kann man seine Seele in der Natur baumeln lassen und erfährt Abwechslung zu dem häufig stressigen Alltag im Medizinstudium, dem Krankenhaus oder der Arztpraxis. Die Unterstützung der KVBB nimmt vielen Studierenden, Ärzt*innen in Weiterbildung und Fachärt*innen den finanziellen Druck und schafft zugleich mehr Zeit für Familie und Freizeitaktivitäten.

Fördermöglichkeiten, die das Leben einfacher machen

Das Medizinstudium kann schnell stressig werden und neben Famulaturen, Praktika und Praxistagen bleibt meist keine Zeit für einen Nebenjob. Genau dort setzt die Förderung der KVBB an. Sie unterstützt Famulant*innen mit bis zu 300 € pro Monat. Medizinstudierende, die ein Blockpraktikum in einer Vertragspraxis absolvieren, bekommen monatlich einen Zuschuss von 100 €, bei KV RegioMed Lehrpraxen verdoppelt sich der Betrag.

Auch für Blockpraktika gibt es Zuschüsse von bis zu 200 Euro monatlich, für Praxistage bis zu 150 Euro pro Semester. Wer wissen möchte, wie der Alltag in einer Hausarztpraxis aussieht oder schon darüber nachdenkt, sich später einmal als Hausärzt*in niederzulassen, sollte unbedingt ein PJ-Tertial in einer Hausarztpraxis in Brandenburg absolvieren, die KVBB fördert das mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 Euro.

Hier findest Du weitere Informationen: Studierende (kvbb.de)

Hier geht´s direkt zum Förderantrag: Förderantrag für Medizinstudenten (kvbb.de)

Einmal in Brandenburg angekommen, zieht es nur die wenigsten wieder zurück in die Stadt. Wer sich während des Studiums dafür entscheidet, mindestens die ersten fünf Jahre nach der Facharztweiterbildung in einer ländlichen Region als Ärztin oder Arzt zu arbeiten, kann sich ein Stipendium in Höhe von 1.000 € monatlich während der gesamten Studienzeit sichern. Das Stipendium ist Teil des Förderprogramms zur Stärkung der landärztlichen Versorgung. Es wird von der Landesregierung finanziert und von der KVBB umgesetzt.

Hier geht´s direkt zum Antragsformular: https://www.kvbb.de/fileadmin/kvbb/dam/praxis/studium/foerderantrag_fuer_medizinstudenten_neu.pdf

Finanzspritzen und fachliche Unterstützung für Ärzt*innen in Weiterbildung

Wie sagt man so schön: Man lernt niemals aus! Nach Abschluss des Medizinstudiums geht´s in die Facharztweiterbildung. In Brandenburg werden Ärzte in Weiterbildung finanziell und fachlich unterstützt. So gibt es für die Weiterbildung in verschiedenen Fachgebieten wie bspw. Kindermedizin, Frauenheilkunde oder Neurologie von der KVBB monatlich bis zu 5.000 €. Von einer Facharztweiterbildung in ländlichen Regionen profitieren jedoch nicht nur die Absolvent*innen, sondern auch die niedergelassenen Ärzt*innen, die die Befugnis haben, die Weiterbildung anzubieten. Denn diese erhalten ebenfalls eine monatliche Zuwendung.

Auch fachlich bietet die KVBB jede Menge Unterstützung. Beispielsweise in der Weiterbildungsbörse der KVBB findest Du Weiterbildungsangebote im ambulanten Bereich oder Du gibst ein eigenes Stellengesuch auf. Fachärzt*innen, die ambulant arbeiten, stellen in der Börse auch eigene Stellenangebote ein oder finden Dich über Dein Stellengesuch. Weiterbildungsbörse (kvbb.de)

Es gibt auch Weiterbildungsnetzwerke, die sich gezielt um die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin im Land Brandenburg kümmern. Engagierte Fachärzt*innen helfen bei der Planung der kompletten Weiterbildung, so dass diese innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden kann. Hier geht´s zu den Netzwerken: Weiterbildungsnetzwerke (kvbb.de)

Hier findest Du weitere Förderungen rund um die Facharztweiterbildung: Ärzte in Weiterbildung (kvbb.de)

Auch eine Option: Praxisübernahme

Da immer mehr Praxen schließen müssen, weil sich keine Nachfolger*innen finden, wird die Übernahme einer Praxis in einer Region mit bestehender Unterversorgung mit 25.000 € bezuschusst. Entscheidet man sich eine Praxis in Form einer Zweigpraxis weiterzuführen, erhält man einen Zuschuss von 10.000 €. Bei der Neugründung einer Praxis sind es 20.000 € und der Einrichtung einer Praxis in Form einer Zweigpraxis sind es 7.500 €.

In Regionen mit drohender Unterversorgung bezuschusst die KVBB die Übernahme einer Praxis ebenfalls mit 25.000 € und die Weiterführung einer Praxis in Form einer Zweigpraxis mit 10.000 €.

Um den Zuschuss der KVBB in Anspruch nehmen zu können, reicht ein formloser schriftlicher Antrag. Außerdem sollte man die Beratungsangebote der KVBB bezüglich der Niederlassungsberatung, betriebswirtschaftlicher Beratung sowie Abrechnungs- und Arzneimittelberatung in Anspruch nehmen.

Leben in Brandenburg – ein entschleunigter Alltag

Neben den zahlreichen finanziellen Mitteln bietet das Leben auf dem Land viele Vorteile, die sich mit Geld nicht aufwiegen lassen. So ist die Entspannung nach einer kurzen Radfahrt der Praxis nach Hause viel größer, als gedrängt in einer S- oder U-Bahn zu stehen, die dazu noch 10 Minuten Verspätung hatte. Der Stadtfrust steht hierbei im Kontrast zu der Entschleunigung der ländlichen Gegend. 

Das Land bietet ein Gemeinschaftsgefühl, das man in der Stadt häufig vergebens sucht. In den ländlichen Gegenden Brandenburgs ist persönlicher Kontakt hingegen das A und O – sowohl während der praktischen Phasen des Medizinstudiums, als Ärzt*in in Weiterbildung oder auch später bei niedergelassenen oder angestellten Ärzt*innen.  

Also worauf wartest Du noch? Bewirb Dich jetzt auf eine der Fördermöglichkeiten der KVBB, um Brandenburg schon bald Dein Zuhause nennen zu dürfen!

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Praxisübernahme

Viele Wege führen zu einer eigenen Praxis.

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Eine dieser Optionen ist die Praxisübernahme einer bestehenden Praxis auf dem Land. Weil es auch hier einiges zu beachten gilt und es teilweise schwierig sein kann, sich im bürokratischen Dschungel zurecht zu finden, haben wir euch eine kleine Checkliste zusammengestellt:

1. Zeitmanagement
Im Vordergrund, noch vor allen anderen konkreten ToDo’s einer Praxisübernahme, steht ein gutes Zeitmanagement. Von der Idee einer Übernahme bis zum Aufmachen der Praxistür am ersten Arbeitstag können mehrere Jahre liegen. Gerade wenn die Praxis in einer anderen Region liegt, bedarf es genug Vorbereitungszeit, um sich auch privat auf Wohnungssuche zu begeben, und eventuell Partner:in und Kinder auf den Wechsel der Umgebung vorzubereiten.

2. Budgetierung
Mit der Entscheidung für eine eigene Praxis geht auch immer eine große finanzielle Verantwortung einher. Auch wenn die finanziellen Risiken bei einer Übernahme geringer sind, als bei einer Neugründung, ist es wichtig, sich über die eigenen finanziellen Mittel bewusst zu werden und darauf basierend eine Entscheidung zu treffen. Erstell‘ dir am besten einen Businessplan für die nächsten 5-10 Jahre und wende dich damit an deine Bank bezüglich einer Finanzierung. Neben dem einmaligen Kaufpreis sollten auch laufende Kosten und eventuell nötige Investitionen mit einberechnet werden.

3. Praxissuche
Sollte die finale Entscheidung getroffen sein, eine Praxis übernehmen zu wollen, gilt es sich auf die Suche nach einer geeigneten Praxis zu machen. Hier in Brandenburg auf dem Land sind Ärzt:innen vermehrt auf der Suche nach Nachfolger:innen. Das Angebot ist meist größer als die Nachfrage.

Tipp: In der Praxisbörse der KVBB findest du entsprechende Angebote: https://www.kvbb.de/boersen/praxisboerse/. Das Praxisexposé lässt häufig schon Rückschlüsse auf den Zustand und das Potential der Praxis zu. Es ist die Visitenkarte der Praxis und somit gleichzeitig auch Aushängeschild. Bedenke bei deiner Entscheidung auch die Infrastruktur der Region. Kannst du dir vorstellen, hier zu wohnen und dich langfristig niederzulassen? Welche anderen Regionen kommen mit deinem Budget noch in Frage?

Die gute Nachricht: Aufgrund des Ärztemangels sind Zuschüsse der KVBB in ausgewiesenen Förderregionen in Höhe von bis zu 55.000 € möglich. Mach‘ dich rechtzeitig schlau, um von den Finanzierungsmöglichkeiten zu profitieren.

4. Zustand der Praxis
Ist eine für dich attraktive Praxis in Aussicht, gilt es einige Dinge zu beachten. Bevor du die Praxis von jemand anderem übernehmen kannst, ist es wichtig, sich über den Ist-Zustand der Praxis bewusst zu werden. In vielen Fällen lag die Praxis schon seit mehreren Jahrzehnten in der Hand einer Ärztin oder eines Arztes und das ein oder andere Equipment ist vielleicht schon in die Jahre gekommen. Deswegen solltest du dich ehrlich fragen: Sind manche Räume renovierungsbedürftig? Welches Inventar sollte ausgetauscht werden? Ist das medizinische Equipment auf dem neusten Stand? Gerade für die letzte Frage lohnt es sich Kolleg:innen zu Rate zu ziehen, die eine fundamentierte Meinung geben können. Da der Prozess der Übergabe sich über einen längeren Zeitraum ziehen kann, sollte man auch währenddessen den Zustand der Praxis nicht aus den Augen verlieren.

5. Personal
Ein wesentlicher Bestandteil der Praxis ist, neben der materiellen Ausstattung, vor allem das Personal. Eine gut geführte Praxis mit langjährigem Patientenstamm steht und fällt mit dem Personal. Damit die Praxisübergabe nicht wie aus heiterem Himmel kommt, sollten alle Beschäftigten und an der Praxis beteiligten Personen frühzeitig über den Plan der Übergabe informiert werden. Versuche am besten, wenn es dir möglich ist, Einzelgespräche mit Mitarbeitenden zu führen und ein Gefühl für die einzelnen Beschäftigten und das allgemeine Arbeitsklima zu erhalten.

6. Patientenstamm
Was wäre eine Arztpraxis ohne ihren Patientenstamm? Um die Praxis erfolgreich weiterführen zu können, kann es deshalb hilfreich sein, ein persönliches Kennenlernen z. B in Form eines Tags der offenen Tür anzubieten. Zur erfolgreichen Übergabe der Praxis zählt zudem auch die Übersicht aller Patientendateien. Diese enthalten häufig sensible Informationen. Die Schweigepflicht und Datenschutzbedingungen müssen auch beim Weiterreichen der Patienteninformationen eingehalten werden. Dies bedarf häufig der Einzelzustimmung der Patient:innen. Sprich das deshalb am besten im Vorhinein mit dem Praxisabgeber ab.

7. Verträge
Jetzt geht es an die Substanz! Die Leitung einer Praxis ist auch immer mit bürokratischen Prozessen verbunden. Deshalb ist es wichtig eine Übersicht aller wichtigen Verträge zu haben und alles was zuvor durch mündliche Absprachen geregelt wurde, vertraglich festzuhalten. Damit können im Nachhinein viel Ärger und Missverständnisse vermieden werden. Zu den wichtigsten Verträgen zählen Arbeitsverträge, Finanzierungs- und Serviceverträge, sowie Versicherungen und der Miet-, Kauf- oder Pachtvertrag der Immobilie. Ziehe am besten einen Notar/eine Notarin zur Klärung zu Rate.

Mehr dazu findest Du hier: https://www.kvbb.de/praxis/vertraege-und-recht/

8. Steuern
Puhh, niemand mag Papierkram! Doch was für Verträge gilt, lässt sich genauso auch auf Steuerunterlagen übertragen. Eine klare Übersicht ist auch hier das A und O. Bei der Übergabe sind mindestens die steuerrechtlichen Unterlagen der letzten drei Jahre relevant. Bestenfalls werden die Unterlagen vierteljährlich durch einen Steuerberater/eine Steuerberaterin geprüft.

9. Finanzen
Arztpraxen sind nach wie vor Einzelunternehmen, die einen finanziellen Gewinnen erwirtschaften sollten. Eine klare finanzielle Aufstellung schafft klare Verhältnisse. Hierbei ist es wichtig, private und berufliche Verpflichten strikt voneinander zu trennen.

10. Juristische Absicherung
Sollte soweit alles unter Dach und Fach sein, scheu‘ dich nicht, eine Rechtsberatung miteinzubeziehen, die nochmal über Verträge und mögliche Zusatzklauseln drüber guckt. Entsprechende Angebote gibt es bei spezialisierten Kanzleien.

Ansprechpartner:innen bei der KVBB

Deine Fragen beantworten die Berater der KVBB gern in einem persönlichen Gespräch. Am besten vereinbarst Du gleich einen Termin.

Niederlassungsberaterin
Elisabeth Lesche
Telefon: 0331 2309-320
E-Mail: niederlassungsberatung@kvbb.de

Betriebswirtschaftlicher Berater
Michael Stillfried
Telefon: 0331 2309-280
E-Mail: mstillfried@kvbb.de

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Der Weg zur Zulassung als Vertragsarzt – Teil 2

Versorgungs- und Bedarfsplanung

Beim letzten Mal ging es um die verschiedenen bürokratischen Hürden auf dem Weg zur Beantragung einer Zulassung. Dieses Mal widmen wir uns der Versorgungs- und Bedarfsplanung. Doch was ist das eigentlich?

"Ärztinnen und Ärzte gesucht" steht auf einem Schild auf einer Kuhweide

Der § 73 Abs. 2 SGB V besagt: „Die vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen durch schriftliche Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemeinen Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist.“
Die Bedarfsplanung regelt also, wie viele Arztsitze in einer Region nötig bzw. angemessen sind. Sie ist maßgebend für die flächendeckende, ambulante medizinische Versorgung, denn Ärzt*innen sollten sich natürlich möglichst dort niederlassen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Hier greifen die sogenannten „Richtlinien über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Über- und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung“ vom 9. März 1993. Diese bilden die Rechtsgrundlage zur Steuerung der ambulanten medizinischen Versorgung und sorgen dafür, dass keine Über- und Unterversorgung in einer Region entsteht.
Die bundesweit gültigen Grundsätze der Bedarfsplanung legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Bedarfsplanungs-Richtlinie fest.

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) ermittelt gemeinsam mit den brandenburgischen Krankenkassen die Versorgungssituation im Land Brandenburg und trifft sich dafür in der Regel halbjährlich im sogenannten Landesausschuss. Dieser überprüft, ob die Voraussetzungen für Zulassungsbeschränkungen in einzelnen Planungsbereichen weiterbestehen, ob gegebenenfalls neue Beschränkungen anzuordnen sind oder ob Planungsbereiche wieder für Neuzulassungen geöffnet werden können. Diese Beschränkungen oder Öffnungen werden auf der Homepage der KVBB Zulassungsmöglichkeiten / Ausschreibungen (kvbb.de), im amtlichen Bekanntmachungsblatt KV-Intern und im Ärzteblatt der Landesärztekammer Brandenburg Ärzteblatt – Landesärztekammer Brandenburg (laekb.de) veröffentlicht.

Bei der Versorgungs- und Bedarfsplanung gibt es vier Ebenen:

Die Größe der Planungsbereiche orientiert sich am Einzugsgebiet einer Arztgruppe. In der Richtlinie wird zwischen vier Versorgungsebenen unterschieden. Man geht davon aus, dass beispielsweise ein niedergelassener Gynäkologe einen anderen Einzugsbereich hat, als ein Hausarzt.

  1. Hausärztliche Versorgung
    Die Planungsbereiche (Mittelbereiche) für Hausärzt:innen sind am kleinsten, da eine Versorgung in unmittelbarer Wohnortnähe hier am wichtigsten ist. In Brandenburg existieren insgesamt 46 Planungsbereiche für Hausärzt:innen.
  2. Allgemeine fachärztliche Versorgung
    Für Gynäkologen, Augenärzte, Orthopäden, Nervenärzte und andere Fachrichtungen der Grundversorgung sind es in Brandenburg 16 Planungsbereiche (Landkreise).
  3. Spezialisierte fachärztliche Versorgung
    Die Planungsbereiche sind hier größer als bei der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsplanung. In Brandenburg gibt es demnach 5 sogenannte Raumordnungsregionen. Zur spezialisierten fachärztlichen Versorgung gehören Fachinternisten, Radiologen sowie Kinder- und Jugendpsychiater.
  4. Gesonderte fachärztliche Versorgung
    Diese Planungsbereiche sind groß. So gibt es deutschlandweit nur 16 bzw. 17 gesonderte fachärztliche Versorgungsgebiete. Das gesamte Zuständigkeitsgebiet der KVBB gilt als ein Planungsbereich. Zur gesonderten fachärztlichen Versorgung gehören: Anästhesisten, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte, Pathologen und Transfusionsmediziner.

Vier Ebenen der Versorgungs- und Bedarfsplanung

Versorgungsbereiche

Kriterien

Wenn ihr Euch also niederlassen wollt, ist bei Eurer Bewerbung immer auch die Bedarfsplanung entscheidend.
Gibt es bei offenen Bereichen oder bei Nachbesetzungsverfahren mehrere Bewerber*innen, kommt es zu einem Auswahlverfahren. Hier hat der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • berufliche Eignung
  • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
  • Approbationsalter
  • Dauer der Eintragung in die Warteliste
  • bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztes

Alle geöffneten und gesperrten Planungsbereiche im Überblick: Zulassungsmöglichkeiten / Ausschreibungen (kvbb.de)

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Der Weg zur Zulassung als Vertragsarzt – Teil 1

Die Antragstellung

Endlich ist es so weit: Die Facharztweiterbildung ist erfolgreich abgeschlossen und Dein Entschluss steht fest: Du willst Dich niederlassen. Und zwar nicht nur häuslich, sondern am liebsten auch mit einer eigenen Praxis. Eine Praxis auf dem Land soll es sein, in einem schönen Eckchen von Brandenburg, vielleicht mit einem Garten und einem Platz an der Sonne. Doch wo lässt es sich am besten starten?
Der Weg zur Niederlassung ist gepflastert mit Entscheidungen und ja, auch mit ziemlich viel Bürokratie. Also schnapp dir einen Block und Stift und stell Dir zunächst die Frage: Welche Praxisform eignet sich für meine Bedürfnisse und wie lässt sich der ganze Prozess angehen?
Ob Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft… eine Checkliste muss her! In diesem ersten Teil der Blogreihe „Der Weg zur Zulassung als Vertragsarzt“ wird Schritt für Schritt geklärt, was zu tun ist und wo. Zunächst geht es um die Antragstellung.

Das Arztregister

Wer sich als Vertragsarzt bzw. als Vertragspsychotherapeut niederlassen will, muss sich zunächst in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eintragen lassen. Dieses erfasst alle Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patient*innen zugelassen sind oder dies beabsichtigen. Voraussetzungen für den Eintrag ins Arztregister sind: die Approbation und die abgeschlossene Weiterbildung zur Fachärzt*in. Zusätzlich gilt für Psychotherapeut*innen: Der Abschluss an einem anerkannten Institut oder einen staatlichen Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) ist Pflicht. Zuständig für die Arztregistereintragung ist immer die KV, in deren Zuständigkeitsbereich sich Dein Wohnsitz befindet. Das ist das sogenannte Wohnortprinzip. Das Antragsformular für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) findest du hier: www.kvbb.de/praxis/zulassung/antragsformulare/
Bitte beachte: Die Arztregistereintragung in einer KV ist nicht mit der Eintragung in das bei der Landesärztekammer geführte Register gleichzusetzten.

Checkliste für den Eintrag ins Arztregister

Diesem Antrag musst Du folgende Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beifügen (Bedenke: Der Antrag ist kostenpflichtig):

  • Geburtsurkunde
  • Ggfs. Namensänderungsurkunde
  • Ggfs. Einbürgerungsurkunde
  • Staatsexamen für Ärzt*innen bzw. Zeugnis Hochschulabschluss für Psychotherapeuten • Urkunde über Approbation als Ärztin bzw. als Psychotherapeutin • Ggfs. Diplom- und Promotionsurkunden sowie Urkunden über weitere akademische Titel • Urkunde über das Führen einer Gebietsbezeichnung und ggfs. einer Zusatzbezeichnung bei Ärzt*innen
  • Fachkundenachweis entsprechend § 95 c SGB V bei Psychotherapeuten
  • Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über die ärztliche Tätigkeit nach dem Staatsexamen bzw. die psychotherapeutische Tätigkeit nach dem Hochschulabschluss
  • Antrag auf Zulassung als Vertragsärzt*in

Um eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten, müssen Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen einen schriftlichen Antrag an den Zulassungsausschuss stellen. Voraussetzung für den Zulassungsantrag ist in der Regel die Bewerbung auf einen ausgeschriebenen Arztsitz (siehe unten).
Dokumente zum Download findest du hier: www.kvbb.de/praxis/zulassung/antragsformulare/

Mit dem Antrag sind u.a. folgende Dokumente einzureichen:

  • Auszug aus dem Arztregister (falls nicht im Arztregister der KVBB eingetragen)
  • Aktueller unterschriebener Lebenslauf
  • Nachweis über beantragtes polizeiliches Führungszeugnis (Beleg-Art „O“ zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate) Versicherungsbescheinigung über das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes

Bewerbung um ausgeschriebene Arztsitze

Die Bewerbung um einen ausgeschriebenen Arztsitz erfolgt bei der KVBB formlos per Mail an boersen@kvbb.de. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.
Die übermittelten Kontaktdaten werden mit der Bitte um Kontaktaufnahme an die Praxisabgeber*in weitergeleitet.
Qualitätskontrolle und Antrag auf genehmigungspflichtige Leistungen

Die Mehrzahl der diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen unterliegen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle und somit einer Genehmigungspflicht durch die KVBB. Denn erst bei Vorlage der schriftlichen Genehmigung des Antrags können diese Leistungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für alle Arztgruppen gilt außerdem: Sobald eine Zusatzbezeichnung vorliegt, sollte sie dem Arztregister der KVBB mitgeteilt werden.

Folgendes ist zur Beantragung einzureichen:

  • Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für die jeweilige Leistung (Übersicht von A – Z (kvbb.de)
  • Nachweis über besondere fachliche, apparative und ggf. räumliche

Voraussetzungen

Zur Qualitätssicherung werden beispielsweise Hygienekontrollen oder stichprobenartige Prüfungen der Untersuchungsergebnisse durchgeführt. Stimmt die Qualität nicht, wird das Honorar zurückgefordert und die Abrechnungsgenehmigung für diese Leistung entzogen.
Wenn das geschafft ist, kannst du Dir erst einmal einen Cocktail oder Mocktail gönnen und Dich selbst ein bisschen feiern, denn die erste Hürde ist überwunden. Gratulation! Weiter geht’s im nächsten Blogartikel mit dem Thema Versorgungsplanung.

Der Weg zur Zulassung als Vertragsarzt – Teil 2:
Die Versorgungsplanung/Sicherstellung

Weitere Informationen zur Niederlassung:
Kontakt Niederlassungsberatung
Elisabeth Lesche
0331 / 2309 – 320
niederlassungsberatung@kvbb.de

Foto: Austin Distel – Unsplash

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